19.06.2026 / 4. Tammuz 5786
02.03.2023

Statement der Jüdischen Gemeinde zu Berlin anlässlich der heute veröffentlichten Vorschläge des Zentralrats der Juden zur Übernahme der Rabbinerausbildung

02.03.2023

Bereits im letzten Jahr wurde vonseiten des Abraham Geiger Kollegs der Vorschlag unterbreitet, die Trägerschaft der Rabbinerausbildung in eine Stiftung zu überführen. Dr. Schuster sagte im Dezember letzten Jahres, der Vorschlag zur Gründung einer Ausbildungsstiftung sei nicht geeignet, das Problem zu lösen (vgl. Pressemitteilung des ZR vom 07.12.2022). Jetzt selbst die Idee einer Stiftung als der Weisheit letzter Schluss in die Öffentlichkeit zu tragen, sorgt nicht nur auf Seiten der Jüdischen Gemeinde zu Berlin für Irritationen. Der heute im Auftrag des Zentralrats veröffentlichte Bericht verkennt die aktuelle Sach- und Rechtslage vollständig. Er basiert anscheinend auf dem Stand vor der Übernahme der Trägerschaft durch die Jüdische Gemeinde zu Berlin. Mehrfache Gesprächsanfragen seitens der Gemeinde an den Zentralrat wurden ignoriert. Stattdessen veröffentlichte der Zentralrat heute alte Vorschläge, ohne die Gemeinde einzubeziehen oder wenigstens vorab darüber zu informieren.

Der Zentralrat hat zudem ohne jede Rechtsgrundlage die Auszahlung der zweckgebundenen Bundesmittel für das Abraham Geiger Kolleg eingestellt. Er behindert damit die Rabbinerausbildung in Deutschland massiv, die er doch eigentlich zu schützen vorgibt.

Dazu der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Dr. Gideon Joffe: „Das Gebaren des Zentralrates ist Machtmissbrauch in Reinform. Diesen feudalen Allmachtsfantasien alter weißer Männer werden wir uns nicht beugen. Wir sind überzeugt, dass auch die staatlichen Zuwendungsgeber diesem unsäglichen Treiben ein baldiges Ende setzen werden. Wodurch der Zentralrat seinen alleinigen Führungsanspruch bei der Rabbinerausbildung begründet sieht, ist nicht nachvollziehbar. Mit der Führung der Hochschule für Jüdische Studien in Heidelberg ist er jedenfalls schon einmal grandios gescheitert, wie der Rechnungshof des Landes Baden-Württemberg bereits im Jahre 2016 festgestellt hat.“

Berlin, 2. März 2023

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