Die Kultusabteilung ist für die Verwaltung aller religiösen Belange der Jüdischen Gemeinde zuständig. Zum Service der Kultusabteilung gehören folgende Bereiche:
- Anmeldung für Bat-Mizwa ab 11 Jahren – 1 Jahr vor Bat-Mizwa
- Anmeldung für Chuppa (Hochzeit)
- Anmeldung Bestattungen
- Beratung für zukünftige Bestattungen
- Anmeldung für Bar-Mizwa ab 12 Jahren - 1 Jahr vor Bat-Mizwa
- Verwahrung von Testamenten
- Beglaubigungen für Lebensbescheinigungen
- Genehmigung von Grabmalsanträgen
Führungen in den Synagogen sind für Gruppen ab ca. 10 Personen nach vorheriger Anmeldung eingeschränkt möglich. Diese werden von den Betern der Synagoge gelegentlich und ehrenamtlich durchgeführt.
Kultusverwaltung
Mo (nur Sterbefälle) 8:00 – 13:00 und Di - Fr 9:00 – 13:00 (und nach Absprache)
Evgenia Zint +49 30 88028-169
Mona Kraft +49 30 88028-265
Sterbefall
Die Jüdische Gemeinde zu Berlin ist Selbstbestatter und kümmert sich um alle Beerdigungen auf den Friedhöfen der Jüdischen Gemeinde zu Berlin. Damit wir Ihnen in dieser schwierigen Zeit am Besten helfen können, bitte wir Sie auf folgendes zu achten:
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus:
Bitte melden Sie sich von Mo – Fr. telefonisch am bei der Kultusabteilung an. Am Wochenende, sowie an gesetzlichen und jüdischen Feiertagen, melden Sie sich am nächstmöglichen Arbeitstag telefonisch bei der Kultusverwaltung.
Bei einem Sterbefall zuhause / WG / Hospiz:
Am Wochentag oder bei einem Sterbefall im Krankenhaus:
Bitte melden Sie sich telefonisch bei der Kultusabteilung an.
Am Wochenende und gesetzlichen / jüdischen Feiertagen:
Bitte melden Sie sich bei FA. Brehme unter der Telefonnummer: (0 30) 46 90 9-40
Nach dem Feiertag melden Sie sich bitte bei der Kultusverwaltung. Zum Termin in der Kultusabteilung bitten wir Sie folgende Dokumente mitzubringen:
Alle Personenstandsurkunden, d.h.
- Pässe bzw. Ausweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Scheidungsurkunde
- Einbürgerungsurkunde
- Namensänderungsurkunde
Alle Dokumente sind im Original vorzulegen! Bei nicht-deutschen Urkunden ist eine Übersetzung nach ISO Norm erforderlich. Bei verheirateten Ehepartnern, sind die o.g. Urkunden auch des überlebenden Ehepartners erforderlich