26.07.2026 / 12. Av 5786
01.03.2021

(Un-)sinn des Internationalen Strafgerichtshofs

01.03.2021

Der ehemalige israelische Außenminister Abba Eban sel. A. charakterisierte einst die UNO wie folgt:
»Wenn Algerien in einem Resolutionsentwurf erklären würde, dass die Erde eine Scheibe ist und Israel sie dazu gemacht hat, dann würde diese Resolution mit 164 zu 13 Stimmen bei 26 Enthaltungen angenommen werden«.
Ungefähr nach diesem UNO-Prinzip hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) am 5. Februar mehrheitlich entschieden, dass alle seit dem Sechstagekrieg 1967 von Israel besetzten Gebiete im Westjordanland und im Gazastreifen als Gebiet eines Staates Palästina anzusehen seien und dass der IStGH dafür zuständig sei. Fatou Bensouda, Chefanklägerin des Gerichts, wolle Ermittlungen gegen Israel und die Hamas wegen möglicher Kriegsverbrechen einleiten.
Aber von den inhaltlichen Fragen abgesehen: kann dieses Gericht überhaupt zuständig sein?
Bundesaußenminister Heiko Maas twitterte: »Das Gericht hat keine Jurisdiktion wegen der Abwesenheit des Elements der Staatlichkeit der Palästinenser, wie sie von der internationalen Gesetzgebung gefordert wird.«
Denn der 1998 gegründete IStGH darf nur dann tätig werden, wenn ein Mitgliedstaat nicht Willens oder nicht in der Lage ist, internationale Verbrechen wie beispielsweise Kriegsverbrechen zu verfolgen. In Israel gibt es aber Richter und Gerichte, die auch gegen Soldaten der Zahal ermitteln und sie verurteilen. Hinzu kommt, dass Israel nicht unter der Rechtsprechung des IStGH fällt, da es sich diesem Strafgerichtshof nicht unterworfen hat.
Der Völkerrechtler Eugene Kantorovich kommentierte die Entscheidung ironisch: »Israel ist der einzige Nicht-Mitgliedsstaat, der auf Betreiben eines IStGH-Mitglieds untersucht wird, das selbst kein Staat ist.«
Dass an Israel wieder doppelte Standards angelegt werden, sei nur am Rande bemerkt. So plant der IStGH offensichtlich keine Ermittlungen wegen der Unterdrückung der Uiguren durch die Volksrepublik China.
Nicht ohne Grund ist zu befürchten, dass der Anti-Israel-Bias der UNO nunmehr auch im Internationalen Strafgerichtshof seine Fortsetzung findet. S.K.

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