26.07.2026 / 12. Av 5786
01.06.2019

Bundestag bannt BDS

01.06.2019

Der Deutsche Bundestag stellte am 17. Mai in einem von CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne/Bündnis90 gemeinsam eingebrachten Antrag nicht nur den antisemitischen Charakter der BDS-Kampagne fest, sondern beschloss auch, keine Organisationen bzw. Projekte finanziell zu fördern, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen, die zum Boykott Israels aufrufen oder die die BDS-Bewegung aktiv unterstützen. Ferner stellt er Organisationen, die sich antisemitisch äußern oder das Existenzrecht Israels in Frage stellen, keine Räumlichkeiten und Einrichtungen zur Verfügung. Gleichzeitig wurde die Bundesregierung aufgefordert, keine Veranstaltungen der BDS-Bewegung oder von Gruppierungen, die deren Ziele aktiv verfolgen, zu unterstützen. Auch werden Länder, Städte und Gemeinden und alle öffentlichen Akteurinnen und Akteure dazu aufgerufen, sich dieser Haltung anzuschließen.
Dabei ist es bedauerlich, dass die Linke im Bund – im Gegensatz zum Land Berlin, wo die Linke fast gleichlautende Beschlüsse des Abgeordnetenhauses und des Senats mitgetragen hat – in ihrem eigenen Antrag nur zu einer allgemeinen Verurteilung der Boykottaufrufe bereit war, dies aber ohne jegliche Konsequenzen.
Der Beschluss des Bundestages ist richtig und notwendig. Allen, die diesem Antrag nicht gefolgt sind, sei die Lektüre der BDS-Positionen empfohlen. BDS verweigert die Anerkennung Israels; so fordert sie »die Besetzung und Kolonisierung allen arabischen Landes zu beenden«. 
Erst vor kurzem, beim Eurovision Song Contest in Tel Aviv, wurde die antisemitische BDS-Ideologie offenbar. BDS hat in einer Grafik das Herz des ESC-Logos geteilt, die Bruchstellen zu SS-Runen verfremdet und mit Stacheldraht umgeben. Zwischen dem Boykott jüdischer Geschäfte 1933 und dem Boykott Israels 2019 liegen 86 Jahre. Die Geisteshaltung ist die gleiche. Auch dies macht der Bundestagsbeschluss deutlich.
Sigmount Königsberg

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