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Stellungnahmen des Vorstandes
19.August 2023 | Pressemitteilung | Medien, Gemeinde
Stellungnahme des Vorstandes der Jüdischen Gemeinde zu Berlin vom 18.08.2023 zu aktuellen gemeindeinternen Geschehnissen
Ein Wahlbündnis informiert in einer aktuellen Pressemeldung, dass es mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden in einer obersten Bundesbehörde gegen die ehemalige Wahlleitung eingereicht hat. Viele Beschwerdebriefe sind auch immer wieder bei den Arbeitgebern von Repräsentanten eingegangen. Potentielle Kandidaten stellen sich aus Angst vor den bekanntermaßen drohenden massiven Anschuldigungen nicht für eine Wahl auf. Der amtierende Vorstand der Jüdischen Gemeinde zu Berlin war bereits nach seiner ersten Legislatur dazu gezwungen, alle Menschen, die zum Wohle der Jüdischen Gemeinde beitragen wollen, offen zu informieren, dass Beschwerdebriefe mit massiven und haltlosen Vorwürfen eingehen würden, sobald ihre Tätigkeit für unsere Gemeinde bekannt werden wird. Grundsätzlich werden seit vielen Jahren im Vorfeld Arbeitgeber über diese traurige Praxis vertraulich durch die Gemeinde informiert, deren Angestellte oder Beamte aus Überzeugung für die Jüdische Gemeinde in verschiedenen Formen aktiv werden wollen. Aktuell weitet die Jüdische Gemeinde zu Berlin ihre Fürsorge- und Schutzpflicht den Mitarbeitern und Mitgliedern gegenüber weiter aus, weil Unterstützer eines Wahlbündnisses gegenwärtig im Gemeindekreis und auch in der Öffentlichkeit massiven Druck aufbauen. Es werden gegenwärtig Mitarbeiter im Dienst auf das Äußerste beschimpft und nach Dienstschluss auf dem Nachhauseweg abgefangen und bedroht. Gemeindemitglieder, die im Internet keine Kommentare gegen die Gemeindeleitung veröffentlichen wollen, werden drangsaliert. In Paparazzi-Manier werden Mitglieder überrascht, fotografiert und erpresst. Zum Teil wurden Fotos von ihnen in einem entstellten Zusammenhang im Internet veröffentlicht. Repräsentanten werden öffentlich diffamiert und kriminalisiert. Mit dem allergrößten Bedauern gibt die Jüdische Gemeinde bekannt, dass sie einen sehr schweren Schritt geht und gegen einige ihrer eigenen Mitglieder leider rechtliche Schritte eingeleitet hat. Die Jüdische Gemeinde zu Berlin lebt fast in ihrer Gesamtheit als friedfertige Gemeinschaft. Die Öffentlichkeit ist Zeuge geworden, dass die Jüdische Gemeinde zu Berlin seit Wochen sehr geduldig die medialen Angriffe aus den eigenen Reihen über sich hat ergehen lassen - ohne mediale Gegenattacken zu starten. Einschüchterung, Bedrängung und Drangsalierung, Gewalt und mediale Attacken seitens einiger Kandidaten und ihrer Unterstützer nehmen von Woche zu Woche zu. Ein angstfreies Arbeitsumfeld ist kaum noch möglich, obgleich gerade jetzt in der letzten Schulferienwoche wichtige Vorbereitungen für ein erfolgreiches Kita- und Schuljahr von hunderten von Familien erfolgen. Nunmehr wurden mehrere medienrechtliche Verfahren eingeleitet und es werden Strafanzeigen im Umfeld des Wahlbündnisses geprüft.
Stellungnahme des Vorstandes der Jüdischen Gemeinde zu Berlin vom 18.08.2023 zu Vorgänger-Wahlleitungen und zur neuen Wahlleitung
Die Bundesregierung als oberste Hüterin der Demokratie in Deutschland wird gerade, in Form eines Angriffs auf die zurückgetretene Wahlleitung aus einer obersten Bundesbehörde, durch ein sehr kleines Wahlbündnis aus der Jüdischen Gemeinde attackiert. Die Jüdische Gemeinde zu Berlin bedauert über alle Maßen diesen Vorfall und nimmt ausdrücklich Abstand von derartigen Vorwürfen. Als der amtierende Vorstand vor 12 Jahren die Verantwortung übertragen bekommen hat, wurden die Gemeindewahlen von dem ehemaligen Landeswahlleiter durchgeführt, der auch die Berliner Wahlen zum Abgeordnetenhaus überwacht hat. Nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses hatte der damalige Wahlleiter angekündigt, wegen des rauen Umgangs in unserer Gemeinde für weitere Wahlen nicht mehr zur Verfügung zu stehen. Damals waren viele der Personen aktiv, die auch heute eine Medienkampagne mit absurden, verletzenden Vorwürfen organisieren. Der damalige Wahlleiter der Berliner Wahlen zum Abgeordnetenhaus hat – genau wie die aktuell zurückgetretene Wahlleitung aus einem Bundesministerium – keine Wahlen mehr in der Jüdischen Gemeinde durchgeführt. Es steht zu befürchten, dass die Jüdische Gemeinde zu Berlin in Zukunft keine qualifizierten Personen für die Wahlleitung in der Gemeinde gewinnen können wird, wenn immer wieder ein Wahlbündnis mit Beschwerdebriefserien, Einschüchterungen und medialen Kampagnen versucht, Wahlleitungen und Kandidaten unter Druck zu setzen. Die Leitung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin ist nach 12 Amtsjahren verwaltungstechnisch und wirtschaftlich stabil aufgestellt. Satzungsgemäß wurde der stellvertretende Wahlleiter zum neuen Wahlleiter per Umlaufbeschluss eingesetzt. Dieser erfüllt alle notwendigen Bedingungen der Wahlordnung. Ebenfalls entsprechend der Wahlordnung wurde eine Juristin mit Befähigung zum Richteramt zur stellvertretenden Wahlleiterin ernannt. Die Wahlen der Jüdischen Gemeinde zu Berlin finden am 3. September 2023 ordnungsgemäß statt.
Stellungnahme des Vorstandes der Jüdischen Gemeinde zu Berlin vom 18.08.2023 zur Wahl am 03. September 2023
Ein Wahlbündnis hat sich aktuell zur Wahl angemeldet, sich aber im Wahlverlauf entschieden, sich über die Wahlen zu beschweren. Gemäß der Satzung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin ist ausschließlich der Schiedsausschuss der Jüdischen Gemeinde zu Berlin für die Beschwerde zuständig. Auch gemäß der Satzung bzw. Gerichtsordnung des Zentralrats der Juden ist klar geregelt, wer die Zuständigkeit für Beschwerden von Gemeindemitgliedern hat. Hierzu heißt es auf der Seite des Zentralrates:
„Das Gericht beim Zentralrat der Juden in Deutschland kann aber nur dann tätig werden, wenn diese Gemeinden oder Landesverbände dem Zentralrat angehören und kein eigenes Gericht haben. In bestimmten Fällen kann das Gericht beim Zentralrat der Juden in Deutschland auch dann tätig werden, wenn beide Streitparteien den Wunsch äußern, dass ihr Streit von diesem Gericht beigelegt oder entschieden wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Gericht für Streitigkeiten zwischen den Arbeitnehmern, die z.B bei den jüdischen Gemeinden oder Landesverbänden angestellt sind, und ihren Arbeitgebern zuständig.“
Der Zentralrat erklärt sich in seiner eigenen Satzung für nicht zuständig, solange die Gemeinden ein eigenes zuständiges Schiedsgericht haben. Diese Regelung hilft, die Souveränität der Gemeinden zu wahren und das Hineinregieren des Zentralrats in die Gemeinden zu verhindern.
Die Berliner Gemeinde hat ein ordentliches und zuständiges Schiedsgericht, besetzt mit der notwendigen Anzahl an Juristen mit Befähigung zum Richteramt. Das Schiedsgericht des Zentralrates der Juden versucht somit, das Verfahren der Berliner Gemeinde rechtswidrig an sich zu reißen. Die Berliner Gemeinde würde gegen die eigene Satzung verstoßen, wenn sie den rechtswidrig erlassenen Beschluss des Zentralrates akzeptieren würde.
Viele Rückmeldungen von anderen jüdischen Gemeinden in Deutschland erreichen die Berliner Gemeinde. Die Berliner Gemeinde ist bei den Sitzungen des Zentralrates eine starke Verhandlungspartnerin und zugleich Fürsprecherin und Schutzpatronin für viele kleinere Gemeinden Deutschlands, die jetzt um ihre Souveränität bangen. Die kleinen Gemeinden befürchten nun, dass der Zentralrat auch bei ihnen durch sein Schiedsgericht stärker hineinregieren wird.
Die Wahlen am 03. September 2023 werden satzungskonform stattfinden. Ihre Durchführung ist ein Zeichen für eine gefestigte Demokratie innerhalb der Gemeinde und eine bewusste Vorbildfunktion für alle Jüdischen Gemeinden in Deutschland zur Verteidigung ihrer Souveränität gegenüber dem Zentralrat.
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