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Repräsentantenwahl 2015
29.Oktober 2015 | Redaktioneller Beitrag | Gemeinde
Die Liste der zur Repräsentantenwahl zugelassenen Kandidaten
finden Sie hier
Information für die Gemeindemitglieder, die zur Repräsentantenversammlung am 20.12.2015 kandidieren wollen.
Liebes Gemeindemitglied,
bekanntlich muss jeder Kandidat ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Meldebestätigung der Meldebehörde vorlegen.
Die Medien berichteten in der Vergangenheit wiederholt über den Personalnotstand in den Bürgerämtern und die damit verbundenen Wartezeiten von mehreren Wochen für einen Termin. Vor diesem Hintergrund haben wir uns darum bemüht, für die Kandidaten, die Meldebescheinigung und Führungszeugnis noch nicht beantragt haben, naheliegende Termine bei einem Bürgeramt zu bekommen, damit diese Unterlagen fristgerecht beim Wahlbüro eingereicht werden können.
Damit wir die Wahl planmäßig durchführen können, hat sich das Bezirksamt Pankow dankenswerter Weise bereit erklärt, Ihnen, liebe Kandidaten, die Möglichkeit einzuräumen, bevorzugt Führungszeugnis und Meldebescheinigung zu beantragen.
Falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, können Sie Ihre Anträge auf Führungszeugnis und Meldebescheinigung zu den folgenden Terminen beim Rathaus Pankow, Breite Str. 24 a - 26 im Zimmer 2.62 (2. Etage) persönlich stellen:
Fr. 25.09.2015 : 9.00 – 11.00 Uhr
Di. 29.09.2015: 15.00 – 17.00 Uhr
Mi. 30.09.2015: 9.00 – 11.00 Uhr
Es ist nur ein Terminservice unsererseits. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, Ihre Termine beim Bürgeramt selbst zu buchen.
Die Gebühren betragen beim Bezirksamt für
Führungszeugnis: 13,00 €
Meldebescheinigung: 5,00 €
Um den Arbeitsablauf vor Ort zu vereinfachen, werden Sie gebeten, die Gebühren passend in bar zu entrichten.
Der Wahlleiter
RA Jürgen Weyer
Bekanntmachung des Vorstands
Liebe Gemeindemitglieder,
die Repräsentantenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 27.11.2014 beschlossen, dass die Wahl zur 18. Repräsentantenversammlung am Sonntag, den 20.12.2015 stattfindet.
Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde zu Berlin schreibt hiermit gem. § 2 Abs. 1 S. 2 der Wahlordnung die Wahl zur 18. Wahlperiode der Repräsentantenversammlung aus.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, die
1. am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben (spätestens am 20.12.1997 geboren sind),
2. spätestens am 20.06.2015 Mitglieder der Jüdischen Gemeinde zu Berlin wurden.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist
1. derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist,
2. wem das allgemeine Wahlrecht rechtskräftig entzogen ist,
3. wer sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet.
Jeder Wähler hat die Möglichkeit, bis zu 21 Kandidaten zu wählen.
Wählbar ist jedes wahlberechtigte Mitglied der Jüdischen Gemeinde zu Berlin.
Nicht wählbar sind Personen:
1. die nach der vorgenannten Aufzählung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
2. die infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen,
3. deren minderjährige Kinder, die ihrer elterlichen Sorge unterliegen, nicht einer Jüdischen Kultusgemeinde oder nicht der jüdischen Religionsgemeinschaft angehören,
4. die Mitarbeiter der Jüdischen Gemeinde zu Berlin oder einer von dieser mehrheitlich getragenen Einrichtung sind oder deren Ehepartner sich in einem solchen Beschäftigungsverhältnis befindet,
5. in deren Führungszeugnis eine Freiheitsstrafe eingetragen ist.
Jeder Kandidat muss vorlegen:
1. die Unterstützung von mindestens 65 wahlberechtigten Gemeindemitgliedern, auf den vom Wahlausschuss herausgegebenen Formblättern,
2. eine frühestens am 20.08.2015 ausgestellte behördliche Meldebescheinigung über seinen Wohnsitz,
3. ein frühestens am 20.08.2015 ausgestelltes polizeiliches Führungszeugnis,
4. eine Erklärung, in der der Kandidat bestätigt, dass er die Vorschriften der Satzung und der Wahlordnung hinsichtlich des aktiven und passiven Wahlrechts zur Kenntnis genommen hat und sie erfüllt,
5. der Kandidat hat ferner zu erklären, dass er zur Kenntnis genommen hat, dass er seinen Sitz nach § 9 (1) der Satzung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin verliert, sollte er gewählt werden und im Laufe der Amtszeit eine für seine Wählbarkeit erforderliche Bedingung entfällt.
Die zur Kandidatur notwendigen Informationen und Unterlagen können ab dem 24.09.2015 im Wahlbüro Oranienburger Straße 28–30, 10117 Berlin abgeholt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Wahlvorschläge bis zum 19.10.2015, 18.00 Uhr im Wahlbüro Oranienburger Straße 28–30, 10117 Berlin eingegangen sein müssen.
Wahlvorschläge dürfen nur auf den von der Jüdischen Gemeinde zu Berlin herausgegebenen Formularen gemacht werden.
Weitere Einzelheiten zur Wahl entnehmen Sie bitte den Informationen des Wahlleiters und der Wahlordnung im unten stehenden PDF.
Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde zu Berlin wünscht Ihnen allen ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr 5776. Schana towa we metuka!
Jüdische Gemeinde zu Berlin
Für den Vorstand
Dr. Gideon Joffe
Die Bekanntmachung des Wahlleiters sowie die Wahlordnung finden Sie hier.
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