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Klarstellung des RV-Vorsitzenden
19.Februar 2014 | Redaktioneller Beitrag | Medien, Gemeinde, Gesellschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Gemeindemitglieder,
durch eine Vielzahl von Zeitungsartikeln der vergangenen Tage ist der Eindruck entstanden, dass 1904 Antragszettel auf Neuwahlen mit notariell beglaubigten Unterschriften im Büro der Repräsentantenversammlung abgegeben wurden.
Hierzu stelle ich fest:
1. Nicht eine einzige notariell beglaubigte Unterschrift wurde abgegeben. Folglich war ich als Vorsitzender der Repräsentantenversammlung verpflichtet, die 1904 Antragszettel zur Neuwahl einer Prüfung zu unterziehen.
2. Zwei Sachverhalte mussten geprüft werden: Erstens, ob die auf einem Antragszettel genannte Person überhaupt Mitglied der Jüdischen Gemeinde zu Berlin ist und, zweitens, ob die auf einem Zettel genannte Person diesen auch unterschrieben hat.
3. Nur die Jüdische Gemeinde zu Berlin kann prüfen, ob die auf einem Zettel genannte Person Mitglied der Gemeinde ist, denn nur die Jüdische Gemeinde zu Berlin ist im Besitz einer Mitgliederdatei.
4. Der für die „Neuwahl-Initiative 2013“ tätige Notar Benno Bleiberg hat mir zwischenzeitlich schriftlich mitgeteilt, dass er gar nicht die Möglichkeit habe zu überprüfen, wie viele der 1904 Antragsteller für die Neuwahlen Mitglieder der Jüdischen Gemeinde zu Berlin sind. Er hat nur beglaubigte Fotokopien der Antragszettel gefertigt. Folglich war Herr Bleiberg sozusagen als „notarieller“ Kopierapparat tätig.
5. Die Prüfung auf Mitgliedschaft hat ergeben: Auf 72 der 1904 Anträge waren Namen von Personen aufgeführt, die garantiert keine Mitglieder der Jüdischen Gemeinde zu Berlin sind. Weitere 22 der 1904 Anträge wurden doppelt eingereicht oder konnten beim besten Willen nicht konkreten Gemeindemitgliedern zugeordnet werden - nähere Angaben dazu unter: www.jg-berlin.org/beitraege/details/aktuelles-pruefung-der-antraege-fuer-neuwahl-2013-i704d-2014-01-28.html.
6. Im Zeitraum der Vorprüfung sind dem Präsidium Anträge auf Rücknahme in Bezug auf die Antragszettel des Neuwahlbegehrens zugegangen.
7. Während der einjährigen Sammelaktion für Neuwahlen gab es Hinweise, dass die Initiatoren bzw. ihre Unterstützer eventuell über Adressen einer Vielzahl von Mitgliedern der Jüdischen Gemeinde zu Berlin verfügen.
8. Schließlich haben viele Gemeindemitglieder, die nicht in Kontakt mit den Neuwahlinitiatoren standen, Post von der Initiative bekommen.
9. Ich habe den Neuwahlinitiator Micha Guttmann mehrmals gebeten, diesen Sachverhalt aufzuklären. Eine klare Antwort habe ich bis heute nicht bekommen.
10. Es konnte also nicht ausgeschlossen werden, dass Neuwahlzettel von unbefugten Dritten ausgefüllt wurden.
11. Um dies zu überprüfen habe ich die Mitarbeiterin im Büro der Repräsentantenversammlung gebeten, stichprobenartig Unterzeichner von Neuwahlanträgen anzurufen und sich bestätigen zu lassen, dass sie auch tatsächlich einen Antrag unterschrieben haben. Der Verlauf und das Ergebnis jedes Telefongesprächs wurden protokolliert.
12. Diese stichprobenartige Befragung von insgesamt 60 angeblichen Unterzeichnern führte zu Irritationen, da 20% der Stichprobe angaben, niemals einen Antrag auf Neuwahlen unterschrieben zu haben.
13. Das Ergebnis dieser telefonischen Befragung war für mich der Auslöser, eine tatsächliche notarielle Prüfung der eingereichten Antragszettel zu veranlassen.
14. Notar Dr. Schulz hat zu diesem Zweck am 22. Januar 2014 den Prozess des Anschreibens von 1833 vermeintlichen Antragstellern mit der Bitte um Bestätigung der Unterschriften auf dem Antrag auf Neuwahlen überwacht. Durch dieses Verfahren konnten die Unterschriften auf dem Antragszettel und dem später zurückzusendenden Bestätigungszettel verglichen werden.
15. Notar Dr. Schulz hat dabei im Vorfeld das Eintüten jedes einzelnen Formulars beobachtet und vermerkt. Insgesamt wurden 1833 Formulare unter notarieller Aufsicht eingetütet und verschickt. Hierbei ist nur ein einziges Gemeindemitglied, Frau Y.S., versehentlich übersehen worden. Frau Y.S. war aufgrund eines technischen Versehens nicht auf der Liste anzuschreibender Mitglieder vermerkt.
16. Die Zusendungen der Bestätigungen wurden von der Gemeinde bezahlt. Dies hat den Vorteil, dass die Postbeamten sich genau vermerken und von Mitarbeitern der Gemeinde abzeichnen lassen mussten, wie viele Bestätigungen sie jeden Tag bei der Gemeinde abgegeben haben. Der Befürchtung, Bestätigungen von Gemeindemitgliedern würden absichtlich oder unabsichtlich nicht im Briefkasten der Gemeinde landen, ist so die Grundlage entzogen.
17. Unter Beaufsichtigung von Notar Dr. Schulz wurde ein neues, ungeöffnetes, vakuumverpacktes Schloss an der Urne montiert. Anschließend wurden ihm sämtliche dazugehörigen Schlüssel ausgehändigt. Die Urne wurde unter Kamerabewachung direkt am Haupteingang zur Gemeinde in der Oranienburger Str. 28-31 aufgestellt. Am Haupteingang sind zudem 24 Stunden täglich die Sicherheitsmitarbeiter anwesend. Eine Manipulation der Urne kann also zu 100% ausgeschlossen werden.
18. Am 7. Februar öffnete Notar Dr. Schulz die Urne und beobachtete anschließend das Öffnen jedes einzelnen Briefs. Insgesamt wurden 517 Bestätigungen zurückgesendet. 11 ursprüngliche Antragsteller zogen ihren Antrag zurück, weitere 11 Mitglieder teilten schriftlich mit, niemals einen Antragszettel für Neuwahlen unterzeichnet zu haben. 7 Briefe kamen ohne Unterschrift an die Gemeinde zurück. Insgesamt wurden also 488 Bestätigungen notariell vermerkt.
19. Ergebnis der notariellen Prüfung: Die Neuwahl-Initiative wird nur von etwa 5% aller Gemeindemitglieder unterstützt. Sie ist damit als gescheitert anzusehen.
Die Opposition lässt diese Tatsachen in Ihren medialen Äußerungen unter den Tisch fallen. Die schriftliche Überprüfung hat gezeigt, dass es Personen gibt, welche schriftlich angaben, keine Antragszettel für das Neuwahlbegehren ausgefüllt zu haben. Tatsache ist, dass jedoch Antragszettel mit Adressen und „Unterschriften“ dieser Personen von den Neuwahlinitiatoren eingereicht wurden. Ein solcher Sachverhalt kann strafrechtliche Relevanz entfalten. Dies ist für die Opposition eine unbequeme Wahrheit. Deshalb wird gerade eine Kakophonie von Falschbehauptungen öffentlich verbreitet. Die für das Neuwahlbegehren verantwortlichen Repräsentanten sollten jetzt, nachdem feststeht, dass Unterschriften auf den Anträgen unrechtmäßig erlangt wurden, ihre Konsequenzen ziehen und nicht versuchen, womöglich mit unlauteren Mitteln eine vorzeitige Neuwahl zu erzwingen.
Michael Rosenzweig
Vorsitzender der Repräsentantenversammlung
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