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Freiräume für Judenhass

01.Februar 2021 | Pressemitteilung | Gesellschaft

Am 10. Dezember 2020 hat die »Initiative GG 5.3 Weltoffenheit« ein Dokument veröffentlicht, in dem der Bundestagsbeschluss vom 17. Mai 2019 »BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen« unter anderem als »missbräuchliche Verwendung des Begriffes Antisemitismus« kritisiert wird. 
Die Unterzeichner*innen dieses Dokuments fordern unter anderem »einer Vielstimmigkeit Freiräume zu garantieren, die die eigene privilegierte Position als implizite Norm kritisch zur Disposition stellt.«
Man kann eigentlich in diesem Aufruf eine Legitimation von Methoden sehen, von denen wir gehofft hatten, sie gehörten der Vergangenheit an. 
Zur Erinnerung: BDS-Aktivist*innen kennen nur eine Form des »Diskurses«, nämlich andere Meinungen gnadenlos niederzubrüllen. So geschehen beim Berliner »Pop-Kultur-Festival«, als Lizzie Doron und Klaus Lederer zusammengeschrien wurden, so geschehen an der Humboldt-Universität, als die über 80jährige Dvorah Weinstein lautstark beschimpft und beleidigt wurde. Diese Leute stellen sich vor Geschäfte und fordern Boykott, als wären sie die geistigen Erben der SA.
In ihrem Papier beziehen sich die Initiator*innen auf die Debatte um Achille Mbembé im Sommer 2020. Dabei ignorieren sie geflissentlich, dass Achille Mbembé mit dem Verweis auf BDS persönlich interveniert hat, um die Teilnahme einer israelischen Wissenschaftlerin Shifra Sagy an einer Konferenz in Südafrika zu verhindern. Ist das die »politische Ästhetik der Differenz, die Anderssein als demokratische Qualität versteht und Kunst und Bildung als Räume, in denen es darum geht, Ambivalenzen zu ertragen und abweichende Positionen zuzulassen«?  
Was genauso geflissentlich ignoriert wird: Die BDS-Kampagne richtet sich nicht, wie manche glauben, gegen die israelische Präsenz in der West-Bank, sondern bestreitet die Daseinsberechtigung des Staates Israel: In seinem Positionspapier bezeichnet BDS Israel als »Apartheids-, Kolonisierungs – und Besatzungsregime«.
Zum wiederholten Male muss festgestellt werden: BDS will nicht mehr und nicht weniger als die vollständige Zerstörung Israels. Auch weil die antisemitische Terrororganisation Hamas, die den Staat Israel (egal in welchen Grenzen) kategorisch ablehnt und bekämpft, zu den Unterzeichnern der BDS-Kampagne gehört.
Immer wieder wird suggeriert, dass die Politik der israelischen Regierung nicht kritisiert werden dürfe. Es sei die Frage erlaubt: Haben die Unterstützer*innen der »Initiative GG 5.3 Weltoffenheit« gelegentlich den »Spiegel«, die »Frankfurter Rundschau«, die »Süddeutsche Zeitung«, die »taz« oder die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« gelesen? Das Handeln der jeweiligen israelischen Regierung wird dort in schöner Regelmäßigkeit seit Jahrzehnten kritisiert. Es gehört mit zu den antisemitischen Narrativen, kontrafaktisch zu behaupten, dass dies nicht geschehen dürfe.
Wenn aber die Existenzberechtigung Israels bestritten, das Selbstbestimmungsrecht des jüdischen Volkes negiert wird, dann handelt es sich um Antisemitismus. Daher ist die Resolution des Deutschen Bundestages (die im Übrigen keine rechtlichen Auswirkungen hat) gegen BDS richtig und angemessen.
In den letzten Jahren wurde (zum Beispiel in der Flüchtlingsdebatte) immer wieder – zurecht – gefordert, menschenfeindlichen Positionen keinen Raum zu geben. Da war von einem Zensur-Vorwurf nichts zu hören. Warum nun aber Antisemitismus Raum gegeben und mit öffentlichen Mitteln gefördert werden soll, warum Menschenhass zum Diskurs gehören soll, ist nicht nachzuvollziehen. 
Sigmount Königsberg

Freiräume für Judenhass