Beitragssuche
Freiräume für Judenhass
01.Februar 2021 | Pressemitteilung | Gesellschaft
Am 10. Dezember 2020 hat die »Initiative GG 5.3 Weltoffenheit« ein Dokument veröffentlicht, in dem der Bundestagsbeschluss vom 17. Mai 2019 »BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen« unter anderem als »missbräuchliche Verwendung des Begriffes Antisemitismus« kritisiert wird.
Die Unterzeichner*innen dieses Dokuments fordern unter anderem »einer Vielstimmigkeit Freiräume zu garantieren, die die eigene privilegierte Position als implizite Norm kritisch zur Disposition stellt.«
Man kann eigentlich in diesem Aufruf eine Legitimation von Methoden sehen, von denen wir gehofft hatten, sie gehörten der Vergangenheit an.
Zur Erinnerung: BDS-Aktivist*innen kennen nur eine Form des »Diskurses«, nämlich andere Meinungen gnadenlos niederzubrüllen. So geschehen beim Berliner »Pop-Kultur-Festival«, als Lizzie Doron und Klaus Lederer zusammengeschrien wurden, so geschehen an der Humboldt-Universität, als die über 80jährige Dvorah Weinstein lautstark beschimpft und beleidigt wurde. Diese Leute stellen sich vor Geschäfte und fordern Boykott, als wären sie die geistigen Erben der SA.
In ihrem Papier beziehen sich die Initiator*innen auf die Debatte um Achille Mbembé im Sommer 2020. Dabei ignorieren sie geflissentlich, dass Achille Mbembé mit dem Verweis auf BDS persönlich interveniert hat, um die Teilnahme einer israelischen Wissenschaftlerin Shifra Sagy an einer Konferenz in Südafrika zu verhindern. Ist das die »politische Ästhetik der Differenz, die Anderssein als demokratische Qualität versteht und Kunst und Bildung als Räume, in denen es darum geht, Ambivalenzen zu ertragen und abweichende Positionen zuzulassen«?
Was genauso geflissentlich ignoriert wird: Die BDS-Kampagne richtet sich nicht, wie manche glauben, gegen die israelische Präsenz in der West-Bank, sondern bestreitet die Daseinsberechtigung des Staates Israel: In seinem Positionspapier bezeichnet BDS Israel als »Apartheids-, Kolonisierungs – und Besatzungsregime«.
Zum wiederholten Male muss festgestellt werden: BDS will nicht mehr und nicht weniger als die vollständige Zerstörung Israels. Auch weil die antisemitische Terrororganisation Hamas, die den Staat Israel (egal in welchen Grenzen) kategorisch ablehnt und bekämpft, zu den Unterzeichnern der BDS-Kampagne gehört.
Immer wieder wird suggeriert, dass die Politik der israelischen Regierung nicht kritisiert werden dürfe. Es sei die Frage erlaubt: Haben die Unterstützer*innen der »Initiative GG 5.3 Weltoffenheit« gelegentlich den »Spiegel«, die »Frankfurter Rundschau«, die »Süddeutsche Zeitung«, die »taz« oder die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« gelesen? Das Handeln der jeweiligen israelischen Regierung wird dort in schöner Regelmäßigkeit seit Jahrzehnten kritisiert. Es gehört mit zu den antisemitischen Narrativen, kontrafaktisch zu behaupten, dass dies nicht geschehen dürfe.
Wenn aber die Existenzberechtigung Israels bestritten, das Selbstbestimmungsrecht des jüdischen Volkes negiert wird, dann handelt es sich um Antisemitismus. Daher ist die Resolution des Deutschen Bundestages (die im Übrigen keine rechtlichen Auswirkungen hat) gegen BDS richtig und angemessen.
In den letzten Jahren wurde (zum Beispiel in der Flüchtlingsdebatte) immer wieder – zurecht – gefordert, menschenfeindlichen Positionen keinen Raum zu geben. Da war von einem Zensur-Vorwurf nichts zu hören. Warum nun aber Antisemitismus Raum gegeben und mit öffentlichen Mitteln gefördert werden soll, warum Menschenhass zum Diskurs gehören soll, ist nicht nachzuvollziehen.
Sigmount Königsberg
jüdisches berlin
2012_24 Alle Ausgaben
- November 2024
- Oktober 2024
- September 2024
- Juni 2024
- Mai 2024
- April 2024
- März 2024
- Februar 2024
- Januar 2024
- Dezember 2023
- November 2023
- Oktober 2023
- September 2023
- Juni 2023
- Mai 2023
- April 2023
- März 2023
- Februar 2023
- Januar 2023
- Dezember 2022
- November 2022
- Oktober 2022
- September 2022
- Juni 2022
- Mai 2022
- April 2022
- März 2022
- Februar 2022
- Dezember 2021
- November 2021
- Oktober 2021
- September 2021
- Juni 2021
- Mai 2021
- April 2021
- Januar 2018
- März 2021
- Februar 2021
- Mai 2020
- Januar 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- September 2020
- Oktober 2020
- Juni 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
- September 2019
- November 2019
- Juni 2019
- Mai 2019
- April 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Dezember 2018
- Januar 2019
- Mai 2015
- November 2018
- Oktober 2018
- September 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
- April 2015
- März 2015
- März 2018
- Februar 2017
- Februar 2018
- fileadmin/redaktion/jb197_okt2017.pdf
- September 2017
- Juni 2017
- April 2017
- November 2017
- Januar 2017
- Dezember 2016
- November 2016
- Oktober 2016
- September 2016
- Juni 2016
- Mai 2016
- April 2016
- März 2016
- Februar 2016
- Januar 2016
- Dezember 2017
- Dezember 2015
- November 2015
- September 2015
- Juni 2015
- Oktober 2015
- Februar 2015
- Januar 2015
- Dezember 2014
- November 2014
- Januar 2022
- Oktober 2014
- September 2014
- Juni 2014
- Mai 2014
- März 2014
- Februar 2014
- Januar 2014
- Dezember 2013
- November 2013
- Oktober 2013
- Juni 2013
- Mai 2013
- April 2013
- März 2013
- Februar 2013
- Januar 2013
- Dezember 2012
- November 2012
- Oktober 2012
- September 2012
- Juni 2012
- Mai 2012
- April 2012
- März 2012
- Februar 2012
- Januar 2012