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Fragen und Antworten zur Wahlordnung
18.Juli 2023 | Redaktioneller Beitrag | Medien, Gemeinde, Politik, Religion, Menschen, Gesellschaft
Der Gemeindevorsitzende erläutert die wichtigsten Punkte der neuen Wahlordnung
Sehr geehrte Gemeindemitglieder,
die Jüdische Gemeinde geht in die Sommerpause. Wenn Sie aus dem Sommerurlaub zurückkommen, stehen Gemeindewahlen an. Wir möchten Sie bitten: Geben Sie Ihre Stimme ab! Je mehr wählen, desto stärker ist die Gemeindeleitung aufgestellt und kann Ihre Bedürfnisse umso besser durchsetzen. Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Dr. Gideon Joffe, erläutert hierzu die wichtigsten Punkte der neuen Wahlordnung und geht auf Themen ein, die mit der Wahl zusammenhängen.
Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde zu Berlin wünscht allen Familien schöne Ferien und einen erholsamen Urlaub.
1. Warum wurde die Wahlordnung novelliert?
2. Die Amtsperiode wurde von 4 auf 6 Jahre verlängert. Warum?
3. Gemeindemitglieder können bis zum 70. Lebensjahr als RepräsentantInnen kandidieren. Warum die Altersbegrenzung?
4. Warum dürfen KandidatInnen, die Abgeordnete sind, älter als 70 Jahre sein?
5. Warum dürfen nur Mitglieder kandidieren, deren Kinder der jüdischen Religionsgemeinschaft angehören?
6. Warum müssen ehemaligen MitarbeiterInnen der jüdischen Gemeinde und ihre EhepartnerInnen zwei Legislaturperioden abwarten bis sie sich für die Gemeindewahlen als KandidatInnen aufstellen dürfen?
7. Warum dürfen KandidatInnen für Gemeindewahlen nicht gleichzeitig Mitglied oder Mitarbeiter bei anderen jüdischen Organisationen wie die Claims Conference, Chabad Lubawitsch, Makkabi, Masorti oder Lauder sein?
8. Erstmals wird die Gemeindewahl als Briefwahl durchgeführt. Warum?
9. Warum findet die Wahl diesmal im September statt und nicht wie die letzten Male im Dezember?
10. Warum wurde die Zeit für den Wahlkampf verkürzt?
11. Wie war es möglich, sich innerhalb von 14 Tagen fristgerecht als Kandidat anzumelden, wenn schon allein die Übersendung des Führungszeugnisses vier Wochen dauert?
12. Warum hat die Jüdische Gemeinde relativ zeitgleich eine neue Wahlordnung und ein Pressestatement zu den Schlagzeilen wegen der Sexualstraftaten eines Rabbiners veröffentlicht?
13. Welche Idealvorstellung hatten Sie vor Augen als Sie an den Änderungen der Wahlordnung gearbeitet haben?
Antworten des Vorsitzenden, Dr. Gideon Joffe
1. Warum wurde die Wahlordnung novelliert?
Ausschlaggebendes Ereignis war die letzte Wahl, im Oktober 2019. Wir waren gelinde gesagt verdutzt, weil sich kein Kandidat der Opposition für die Wahl registriert hat – nicht ein einziger! Die Wahl ist ausgefallen! Alle Amtsträger wurden in ihrer Position bestätigt. Nach Jahrzehnten voller Unruhen bei unseren Gemeindewahlen war diese plötzliche Unaufgeregtheit eine Zäsur. Einerseits freuten sich alle Repräsentanten, weil wir es als Team geschafft haben, die Jüdische Gemeinde endlich wieder in ruhiges Fahrwasser zu lenken. Die Mitglieder wussten Ihre Gemeinde in guten Händen und für uns war es eine wunderbare Bestätigung unserer Arbeit. Andererseits packte uns die Sorge, die auch Kirchen beschäftigt bei denen ebenfalls KandidatInnen fehlen und Wahlen ausfallen: Wie sichern wir den Nachwuchs für die Gemeindeleitung in einer überalterten Gemeinde? Damit saßen wir alle schon über der Wahlordnung.
2. Die Amtsperiode wurde von 4 auf 6 Jahre verlängert. Warum?
Wir haben uns bei dieser Frage u.a. an den Wahlordnungen für die Landratswahlen, orientiert. In Bundesländern wie Baden-Württemberg, Brandenburg oder Rheinland-Pfalz beläuft sich die Amtsdauer auf acht Jahre, in Mecklenburg-Vorpommern auf bis zu neun Jahren und im Saarland gar auf 10 Jahre. Eine Verlängerung der Amtsperiode auf nur sechs Jahre halten wir vor diesem Hintergrund für moderat.
3. Gemeindemitglieder können bis zum 70. Lebensjahr als RepräsentantInnen kandidieren. Warum die Altersbegrenzung?
Auch hier haben wir uns u.a. an die geltenden Satzungen der Landratswahlen gehalten. In Niedersachsen gilt eine Altershöchstgrenze von 67 Jahren, in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen liegt die Altersgrenze bei 65, in Brandenburg bei 62 und in Mecklenburg-Vorpommern bei 60. Auch vor diesem Hintergrund scheint unsere Altersgrenze mit 70 Jahren eher moderat. Wir haben uns auch Bundesgesetze angeschaut und festgestellt, dass 70 das Höchstalter für die Berufung in das Amt eines Schöffen ist. Diese Altersangabe überschneidet sich mit dem Höchstalter für die Tätigkeit als Notar, der bis zum 70. Lebensjahr praktizieren darf. Die Höchstaltersgrenze dient der Sicherung einer effektiven und leistungsfähigen politischen Leitung angesichts der allgemeinen Erfahrungstatsache, dass mit zunehmenden Alter die Gefahr einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit größer wird.
Tatsächlich aber profitiert die Jüdische Gemeinde vor allem auch von vielen über 80-Jährigen in führenden Ehrenämtern, deren Beitrag für das aktive Gemeindeleben unschätzbar ist.
4. Warum dürfen KandidatInnen, die Abgeordnete sind, älter als 70 Jahre sein?
Auch diese Regelung ist nichts Ungewöhnliches. Zwar hat Mecklenburg-Vorpommern eine relativ niedrige Altersgrenze (60 Jahren), aber Repräsentanten, die in Amt und Würden stehen, dürfen bei Ihrer Kandidatur auch älter als 60 Jahre sein. Auch in anderen Wahlordnungen sind ähnliche Bestimmungen nachzulesen.
5. Warum dürfen Mitglieder mit Kindern nur dann kandidieren, wenn deren Kinder der jüdischen Religionsgemeinschaft angehören?
Diese Regelung existiert in der Jüdischen Gemeinde seit Jahrzehnten. Wir haben sie wie andere bewährte Regelungen aus der alten Wahlordnung übernommen. Es ist eine sehr vorausschauende Regelung, die den Fortbestand der Jüdischen Gemeinde sichert.
6. Warum müssen ehemaligen MitarbeiterInnen der Jüdischen Gemeinde und ihre EhepartnerInnen zwei Legislaturperioden abwarten bis sie sich für die Gemeindewahlen als KandidatInnen aufstellen dürfen?
Diese Regelung liegt in der Arbeitgeber-, Dienstherren- und Aufsichtsfunktion der Gemeindeleitung begründet. Diese Bestimmung will Interessenskollisionen zwischen arbeitsrechtlichen Loyalitätspflichten und politischer Betätigung ausschließen. Auch der Betriebsfrieden kann von dieser Regelung profitieren. Kindergärten, Schulen, Seniorenheime, Friedhöfe etc. sind allesamt Institutionen mit einem individuellen Eigenleben – und mit vielen Kontakten zu Gemeindemitgliedern und potenziellen Wählern. MitarbeiterInnen sollten sich während ihrer Arbeitszeit ungestört ihren Aufgaben widmen können. Störungen im Betriebsablauf sind jedoch vorprogrammiert, wenn eine Mitarbeiterin während ihrer Arbeitszeit Wahlkampf betreibt, z.B. indem sie zu fast volljährigen SchülerInnen in den Oberschulen und zu deren Familien freundlicher ist als angemessen und indem sie versucht, die Sympathien ihres Klientels in Wählerstimmen umzumünzen.
Auch brauchen unsere MitarbeiterInnen unbedingt Sicherheit und Garantien, um eine loyale Arbeit leisten zu können. In einer friedlichen Arbeitsatmosphäre müssen loyale MitarbeiterInnen nicht fürchten für ihre heutige Loyalität morgen abgestraft zu werden, weil ihre MitarbeiterIn auf einmal RepräsentantIn geworden ist und über einem sitzt und sich überlegt, wie sie offene Rechnungen aus alten Zeiten begleichen kann.
7. Warum dürfen KandidatInnen für Gemeindewahlen nicht gleichzeitig Mitglied oder Mitarbeiter bei anderen jüdischen Organisationen wie die Claims Conference, Chabad Lubawitsch, Makkabi, Masorti oder Lauder sein?
Es ist ein Wunder, dass das jüdische Leben in Berlin so vielfältig geworden ist. Die Jüdische Gemeinde unterstützt durch verschiedene Maßnahmen das vielfältige jüdische Leben in Berlin. Viele Mitglieder der Jüdischen Gemeinde zu Berlin sind zugleich in anderen Organisationen aktiv – und das ist gut. Die Vernetzung stärkt unsere Gemeinschaft.
Früher, als es noch nicht die Vielfalt gab, stand der einzelne Wahlkandidat und dessen persönliche Lebensführung im Fokus. Dank des Facettenreichtums benötigen wir nunmehr einen institutionenorientierten Ansatz, um die Jüdische Gemeinde zu Berlin als Einrichtung zu stärken und vor ungünstigen Entwicklungen zu schützen.
Alle jüdischen Organisationen, incl. der Jüdischen Gemeinde, müssen sich für die Umsetzung ihrer eigenen Organisationsziele an einen Tisch setzen, verhandeln, kooperieren - oder sich bewusst durch Wettbewerb voneinander abgrenzen und von sich überzeugen. Ein unlauterer Weg wäre, sich als Mitarbeiter einer anderen jüdischen Organisation ein Mandat bei der Jüdischen Gemeinde zu holen, um aus der Mitte der Jüdischen Gemeinde heraus, z.B. zugunsten seines eigenen Vereins und auf Kosten anderer Organisationen politische Entscheidungen zu beeinflussen und dem Verein, Vorteile zu verschaffen.
Die Jüdische Gemeinde z.B. braucht dringend eine Sekundarschule für jüdische Kinder, die momentan teilweise in fast komplett muslimischen Klassen gefährdet sind. Der Senat verweist bei unseren Haushaltsdiskussionen immer wieder darauf, dass er das jüdische Leben durch lauter verschiedene Kultur-, Bildungs- und Begegnungsstätten von lauter jüdischen Vereinen fördert. Aber erst muss die Pflicht kommen, dann die Kür. Die Sicherheit der Kinder muss vor den Kulturstätten folgen. Wir wollen im Gemeindeparlament keine Diener zweier Herren.
Wir haben uns bei der Auflistung der Organisationen viele Gedanken gemacht. Es war uns bewusst, dass es sich um einschneidende Einschränkungen handelt. Deshalb sind wir bei der Auswahl der genannten Organisationen sehr restriktiv vorgegangen. Wir haben hauptsächlich die Organisationen ausgewählt, welche bereits seit geraumer Zeit unmittelbare Kooperationspartner der Gemeinde sind und bei welchen sich erfahrungsgemäß Interessenkollisionen, bzw. Konkurrenzproblematiken ergeben haben. Wir haben aber bewusst eine ganze Reihe weiterer Organisationen, mit welchen wir entweder weniger Berührungspunkte hatten oder wo wir in der Vergangenheit kaum Interessenkonflikte erlebt haben, bzw. auch Organisationen, bei welchen so gut wie keine Gemeindemitglieder tätig oder aktiv sind, nicht in die Ausschlussliste aufgenommen, da hier aus unserer Sicht keine dringende Notwendigkeit des Ausschlusses zu sehen ist.
8. Erstmals wird die Gemeindewahl als Briefwahl durchgeführt. Warum?
Die Deutsche Rentenversicherung hat vor ein paar Wochen erst eine reine Briefwahl durchgeführt und 52 Millionen Briefumschläge verschickt. Die CDU hat ihren aktuellen Vorsitzenden per Briefwahl ermittelt. Die Berliner SPD hat vor wenigen Wochen ihre Mitglieder über den Koalitionsvertrag per Briefwahl abstimmen lassen. Dank Briefwahlen kann eine Wahl unabhängig von Ort und Zeit organisiert werden und eine höchstmögliche Wahlbeteiligung ermöglichen. Regierungen legitimieren sich erst durch eine hohe Wahlbeteiligung.
9. Der Wahltermin wurde von vielen für Dezember erwartet. Die Wahl im September kommt für viele überraschend. Warum wurde sie vorgezogen?
Für das Wahlverfahren an sich spielt es keine Rolle, ob die Wahl drei Monate früher oder später stattfindet. Das Vorziehen der Wahl ist aber aus einem anderen Grund wichtig. Wir sind mit den umfangreichen Änderungen der Wahlordnung durch. Wir haben einen Meilenstein gesetzt. Nun sind die Wähler dran, zu entscheiden, ob wir unter diesen Bedingungen weitermachen dürfen. Wohl oder übel können wir jetzt dringende Projekte nicht weiter vorantreiben. Wir hoffen, von den Wählern dafür schnellstmöglich legitimiert und mandatiert zu werden. <s> </s>
10. Warum ist die Zeit für den Wahlkampf jetzt knapper bemessen?
Wie bei den evangelischen und katholischen Kirchen finden auch in der Jüdischen Gemeinde zu Berlin regelmäßig Wahlen zur Besetzung der politischen Ämter statt. Nur interessieren sich Zeitungen nicht für Kirchenwahlen. Aus irgendeinem Grund ist es nicht so spannend, wenn sich zwei Protestanten oder zwei Katholiken streiten. Wenn sich zwei Juden streiten, schon. Meine Vorgängerin hat vor 12 Jahren einmal eine Wahl gegen mich gewonnen. Sie ist danach vor die Presse getreten, hat erklärt die Wahl war fair und alles wird gut. Ich habe mich, wie es sich für einen guten Verlierer gehört, auf die Oppositionsbank gesetzt und war ruhig – sicher nicht im Parlament – aber vor der deutschen Presse. Seitdem die Frau bzw. die von ihr unterstützten KandidatInnen die Wahlen verlieren, erklärt sie regelmäßig schon im Vorfeld die Wahlen für unfair und manipulativ. Zwei Wochen mehr Wahlkampf brächten den Wählern nicht mehr Informationen, sondern nur mehr Schlammschlachten.
11. Wie war es möglich, sich innerhalb von 14 Tagen fristgerecht als Kandidat anzumelden, wenn schon allein die Übersendung des Führungszeugnisses vier Wochen dauert?
Es wäre absurd, die Wahlfristen von einem langwierigen und banalen Verwaltungsakt wie die Übersendung der Führungszeugnisse abhängig zu machen. Damit genau diese Art von Verzögerung nicht passiert, gibt es ein beschleunigtes Verfahren für die Beantragung von Führungszeugnissen, wenn Gründe für eine Eilbedürftigkeit vorliegen. Gemeindewahlen sind ein triftiger Grund für Eilbedürftigkeit. Das ist schon seit jeher so.
Aufgrund der Verkürzung der Anmeldefrist haben wir den Kandidaten einen besonderen Service angeboten: bei Abholung der Anmeldungsformulare konnten sie den Wahlleiter mit einem Vordruck bevollmächtigen, bei einem Sammeltermin in den Bezirken Meldebescheinigungen und Führungszeugnisse in einem beschleunigten Verfahren für die KandidatInnen zu beantragen.
Wer diesen Service nicht nutzen wollte, konnte morgens die Seiten des Bürgeramtes öffnen, einen Termin für nachmittags reservieren und noch am selben Tag seine Meldebescheinigung in der Hand halten. Für die Führungszeugnisse erlaubt die neue Wahlordnung, genau wie auch die alte, eine Nachfrist für die Einreichung des Führungszeugnisses zu beantragen.
12. Warum hat die Jüdische Gemeinde relativ zeitgleich eine neue Wahlordnung und ein Pressestatement zu den Schlagzeilen wegen der Sexualstraftaten eines Rabbiners veröffentlich?
Der Vorstand hat Ende Mai 2023 von den Übergriffen erfahren und den Rabbiner kurze zeit später gekündigt. Damit war für uns nach außen dieses schreckliche Kapitel beendet. Ende Juni haben wir die Wahlordnung veröffentlicht. Wir haben erst Anfang Juli die Aussagen der ehemaligen Vorsitzenden in einer englischsprachigen Zeitung gelesen, dass sie von den Anschuldigungen gegen den Rabbiner seit 15 Jahren wusste, aber davon ausgegangen ist, dass es sich um Gerüchte handelte.
Wären diese „Gerüchte“ über schwere Straftaten bei der Staatsanwaltschaft anonym eingegangen, hätten sie für einen Anfangsverdacht ausgereicht und staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren ausgelöst. Serientäter sind bekanntermaßen sehr gefährliche Menschen. Kaum jemand legt sich freiwillig mit gefährlichen Straftätern an. Genau aus diesem Grund ermutigt der Gesetzgeber durchaus auch anonyme Verdachtsanzeigen, um einen Verdacht - oder wie man auch verharmlosend sagen kann „Gerücht“ - zu untersuchen und die Umgebung für alle zu sichern.
Wir wissen nicht, ob sich die damalige Vorsitzende bei den Opfern entschuldigt hat. Uns als Gemeindeleitung ist es bei der Pressemeldung wichtig gewesen, uns deutlich von der tiefen Schuld und Untätigkeit der damaligen Gemeindeleitung zu distanzieren.
13. Welche Idealvorstellung hatten Sie vor Augen als Sie an den Änderungen der Wahlordnung gearbeitet haben?
Die Repräsentantenversammlung hat mit dieser Wahlordnung schriftlich festgehaltene Leitlinien geschaffen – und hoffentlich auch ein Problembewusstsein für einige Verhaltensweisen, die kritisch zu hinterfragen sind. Wir haben über Jahrzehnte erlebt, was passiert, wenn Außenstehende mit einem Tunnelblick in die Gemeindeleitung gewählt werden und ihre Anliegen ohne ein Gespür für das Gesamtbild verfolgen. Idealerweise muss der Nachwuchs über die Jugendarbeit in die Leitungsaufgaben hineinwachsen. Diesen Weg bin ich als Jugendleiter, Repräsentant, Vorstandsmitglied bis hin zum Vorstandsvorsitzenden gegangen. Die Wahlordnung ist auf die Bedürfnisse der Jüdischen Gemeinde zu Berlin neu gestaltet und zugeschnitten worden.
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