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Empörung über Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu Holocaustleugner

27.Februar 2012 | Pressemitteilung | Gemeinde

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits am 9. November 2011 das Urteil gegen einen 1924 geborenen Rechtsradikalen aufgehoben, der in Aufsätzen den Holocaust als „Zwecklüge“ bezeichnet hatte. Weiter behauptete der Mann, es sei wissenschaftlich erwiesen, dass es die Gaskammern nie gegeben habe. Erst kürzlich wurde die Begründung der Karlsruher Richter bekannt. Sie argumentieren, der Rechtsradikale habe seine Schriften nur privat einer anderen Person übergeben, aber nicht „verbreitet“.  Damit sei auch eine Voraussetzung für den Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt. Frühere Verurteilungen des Mannes durch das Landgericht Mühlhausen und das Thüringer Oberlandesgericht verletzten damit die Meinungsfreiheit, so das Bundesverfassungsgericht.

Die Jüdische Gemeinde zu Berlin sieht in dieser Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Zurücknahme der Absicht des Gesetzgebers, der  die Leugnung des Holocaust bewusst dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit entzogen hat.

„Was uns außerdem fehlt, ist die Kritik an dieser Entscheidung außerhalb der jüdischen Gemeinschaft. Offenbar interessiert das Thema ‚Holocaust-Leugnung’ ausschließlich die ehemaligen Opfer, “ so Lala Süsskind, Vorsitzende der Jüdischen Gmeinde zu Berlin.

Empörung über Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu Holocaustleugner