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Einstweilige Verfügung des Landgerichts München untersagt falsche Behauptungen über das Abraham Geiger Kolleg

12.April 2024 | Pressemitteilung | Medien, Gemeinde, Politik, Religion

-Jüdische Gemeinde fordert Zentralrat der Juden zum Dialog auf-

Berlin 12.04.2024. Die Jüdische Gemeinde zu Berlin als Trägerin des Abraham Geiger Kollegs (AGK) begrüßt die aktuelle einstweilige Verbotsverfügung des Landgerichts München gegen die amtierende Vorsitzende der Allgemeinen Rabbinerkonferenz (ARK), Rabbinerin Elisa Klapheck. Sie darf bei Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro bei jeder Zuwiderhandlung u.a. sinngemäß nicht mehr öffentlich behaupten, dass nur eine geplante Stiftung des Zentralrats der Juden in Deutschland langfristig ein Ordinationsrecht für liberale Rabbiner und Rabbinerinnen garantiert und die ARK diese Behauptung unterstützt. 

Besondere Brisanz hat diese einstweilige Verfügung, weil staatliche Zuwendungsgeber des AGK mit Bezug auf die falschen Behauptungen Rabbinerin Klaphecks ihre finanzielle Unterstützung des Rabbinerseminars in Frage gestellt haben.

Die internationalen Organisationen des Liberalen Judentums, einer der größten religiösen Strömungen innerhalb der jüdischen Gemeinschaft weltweit, haben bereits klargestellt, dass sowohl das AGK als auch die Jüdische Gemeinde zu Berlin weiterhin in Zusammenarbeit mit den liberalen Rabbinerkonferenzen ihr Vertrauen haben und Ordinationen von Rabbinern und Rabbinerinnen rechtmäßig vornehmen können.

Hintergrund des Streits ist, dass der Zentralrat seit Monaten seinen politischen Einfluss geltend macht, um selbst ein liberales Rabbinerseminar zu gründen.

„Wir hoffen, dass der Zentralrat den Gerichtsbeschluss zum Anlass nimmt, seine Position zu überdenken“, betont Gideon Joffe, der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde zu Berlin. „Die Gemeinde bietet seit ihrer Wiedergründung nach der Shoah allen religiösen Strömungen eine Heimat. Sie steht als Trägerin des Kollegs auch in der historischen Verpflichtung für das Liberale Judentum, das in Berlin seine Wurzeln hat,“ so Joffe. Er rufe daher den Zentralrat und die staatlichen Zuwendungsgeber auf, mit der Jüdischen Gemeinde konstruktive Gespräche zu führen, die auch eine Beteiligung des Zentralrats am AGK möglich machen. „Wir sind hierzu bereit,“ so Joffe.

Einstweilige Verfügung des Landgerichts München untersagt falsche Behauptungen über das Abraham Geiger Kolleg