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Berliner Polizeipräsident Dieter Glietsch an die Jüdische Gemeinde wegen Anti-Al Quds-Demo
21.September 2009 | Pressemitteilung |
Sehr geehrte Frau Süsskind,
für das Gespräch, das ich am 17.09.2009 mit Ihnen und weiteren Vertretern der Jüdischen Gemeinde zu Berlin über Ihre Erfahrungen mit der Polizei während der Kundgebung „Protest gegen den Al-Quds-Tag“ am 12.09.2009 führen konnte, darf ich Ihnen noch einmal herzlich danken. Es hat mir geholfen, die mir in den vergangenen Tagen bekannt gewordene Kritik an den polizeilichen Maßnahmen heute in einem intensiven Gespräch gemeinsam mit dem für den Einsatz verantwortlichen Polizeiführer zu bewerten.
Ohne auf alle Einzelheiten einzugehen, kann ich das Ergebnis wie folgt zusammenfassen:
Die Kritik ist berechtigt. In dem Bestreben, in beiden Aufzügen möglichst alles zu unterbinden, was auf der jeweils anderen Seite als Provokation empfunden werden oder zur Emotionalisierung beitragen könnte, hat die Polizei zu stark in das Recht der Kundgebungsteilnehmer auf Versammlungsfreiheit eingegriffen.
Beschränkende Verfügungen oder Absprachen mit Versammlungsleitern, die die Verwendung nichtdeutscher Sprachen bei Versammlungen reglementieren, werden der Bedeutung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit für den freiheitlichen Rechtsstaat nicht gerecht. Deshalb werden entsprechende Verfügungen oder Absprachen in Zukunft unterbleiben.
Die Polizei wird bei Bedarf die Dienste vereidigter Dolmetscher in Anspruch nehmen.
Die Sicherstellung von Transparenten und Fahnen mit englischer bzw. hebräischer Beschriftung hätte nicht erfolgen dürfen. Dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kundgebung, die erfolglos gegen diese Maßnahmen protestiert haben oder die Kundgebung an der Absperrlinie verlassen wollten, über den Ton der einschreitenden Beamten Klage führen, kann ich ebenfalls nur mit Bedauern zur Kenntnis nehmen.
Es tut mir leid, dass bei den Kundgebungsteilnehmern der Eindruck entstanden ist, die Polizei messe mit zweierlei Maß und schreite gegen Regelverstöße in dem Aufzug „Jerusalem-Quds-Tag“ nicht konsequent ein. Das mir übergebene Bildmaterial hat mich veranlasst, Strafermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (Ordner mit Hisbollah-T-Shirt) und wegen Verstoßes gegen § 86a StGB (Zeigen des Hitlergrußes) einleiten zu lassen. Ich gehe davon aus, dass diese Sachverhalte von den eingesetzten Beamten nicht wahrgenommen wurden.
Die Strafanzeige gegen eine Teilnehmerin der Kundgebung „Protest gegen den Al-Quds-Tag“ wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Vermummungsverbot wird von der zuständigen Fachdienststelle des Landeskriminalamtes mit der Bewertung „keine Straftat“ ohne weitere Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft abgegeben, die das Verfahren m. E. einstellen wird.
Sehr geehrte Frau Süsskind, ich kann die Empörung in der Jüdischen Gemeinde gut verstehen und bitte Sie, meine Entschuldigung, die ich auch im Namen des für den Einsatz verantwortlichen Polizeiführers ausspreche, zu akzeptieren. Sie können sicher sein, dass in meiner Behörde eine intensive Nachbereitung stattfinden wird und Wiederholungen nicht zu befürchten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Glietsch
Polizeipräsident in Berlin
jüdisches berlin
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