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Bekanntmachung des Wahlleiters
22.September 2019 | Beiträge – jüdisches berlin | Gemeinde
Liebe Gemeindemitglieder,
die Wahl zur Repräsentantenversammlung findet am Sonntag, den 22.12.2019 in der Zeit von 10–18 Uhr statt.
Zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Wahl steht Ihnen das Wahlbüro ab dem 23.9.2019 wie folgt zur Verfügung:
Montag 14.30–16.30 Uhr
Dienstag 14.30–16.30 Uhr
Mittwoch 14.30–16.30 Uhr
Donnerstag 15.30–18 Uhr
Freitag 10–12 Uhr
Erweiterte Öffnungszeiten:
Mittwoch, 23.10.2019, 10–18 Uhr
Montag, 16.12.2019, 14.30–18 Uhr
Freitag, 20.12.2019, 10–14 Uhr
Bitte beachten Sie jedoch, dass das Wahlbüro während der Jüdischen Feiertage geschlossen bleibt.
Tel.: (030) 880 28 270
Wahlvorschläge
Bitte beachten Sie, dass Wahlvorschläge bis zum 23.10.2019, 18 Uhr im Wahlbüro Oranienburger Str. 28–30, 10117 Berlin, eingegangen sein müssen. Die Wahlvorschläge dürfen nur auf den vom Wahlbüro herausgegebenen Formblättern eingereicht werden.
Wahlräume werden eingerichtet im:
• Centrum Judaicum, Oranienburger Straße 28–30, 10117 Berlin
• Jüdischen Gemeindehaus, Fasanenstraße 79–80, 10623 Berlin
• Jeanette-Wolff-Heim, Dernburgstraße 36, 14057 Berlin.
Das für Sie zuständige Wahllokal wird auf Ihrer Wahlbenachrichtigung vermerkt sein.
Wichtig: Vergessen Sie bitte nicht, am Wahltag Ihren Personalausweis oder Pass sowie Ihre Wahlbenachrichtigung mitzubringen.
Auslegung des Wählerverzeichnisses
Das Wählerverzeichnis wird ab dem 22.11.2019 an folgenden Stellen ausliegen:
• Centrum Judaicum, Oranienburger Straße 28–30 (die Einsicht ist möglich zu den Öffnungszeiten des Wahlbüros, siehe oben),
• Gemeindehaus, Fasanenstraße 79-80 (die Einsicht ist möglich Montag–Donnerstag 9–17 Uhr, Freitag 9–14 Uhr).
Die Auslegung der Wählerverzeichnisse endet am 18.12.2019. Die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ist nur den Mitgliedern der Jüdischen Gemeinde zu Berlin hinsichtlich ihrer eigenen Angaben gestattet.
Wer ein Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann dies nur bis zum 18.12.2019 im Wahlbüro der Gemeinde, Oranienburger Straße 28–30, 10117 Berlin schriftlich anzeigen oder zur Niederschrift geben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass danach nicht mehr überprüft werden kann, ob ein Einspruch bezüglich des Wählerverzeichnisses berechtigt gewesen wäre. Daher ist jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied aufgerufen, selbst zu prüfen, ob es im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Telefonische Auskünfte dürfen leider nicht erteilt werden.
Widerspruch gegen die Nutzung der Adresse zum Versand von Informationen der Kandidaten
Den zur Wahl stehenden Kandidaten wird die Möglichkeit eingeräumt, Informationen an die Wähler zu versenden.
Dabei werden die Adressen der Wähler nur von dem Versandservice genutzt und nicht an die Kandidaten oder andere Dritte herausgegeben. Dem Versand kann vom Wähler persönlich widersprochen werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift im Wahlbüro, Oranienburger Straße 28–30, 10117 Berlin, einzulegen. Um bei allen Versandaktionen berücksichtigt werden zu können, muss der Widerspruch bis spätestens 23.10.2019, 18 Uhr im Wahlbüro eingegangen sein.
Briefwahl
Briefwahlunterlagen werden nur nach einem schriftlich gestellten Antrag des Wahlberechtigten zugesandt oder ausgehändigt. Das dafür notwendige Antragsformular wird mit der Wahlbenachrichtigung zugesandt. Der Antrag kann nur bis zum 16.12.2019, 18 Uhr gestellt werden. Der per Briefwahl ausgefüllte Stimmzettel muss im verschlossenen Wahlbrief bis zum 20.12.2019, 14 Uhr im Wahlbüro Oranienburger Straße 28–30, 10117 Berlin eingegangen sein. Verspätet eingehende Wahlbriefe dürfen nicht berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass das Risiko des Versandes, insbesondere des fristgerechten Zugangs, jeder Briefwähler selbst trägt. Sollten Zweifel an der Zuverlässigkeit der Zusendung bestehen, wird empfohlen, die Unterlagen persönlich im Wahlbüro abzugeben oder abgeben zu lassen.
Der Wahlleiter
Tobias Frey
Rechtsanwalt
jüdisches berlin
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