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Antisemitismus leichter erkennen:

01.Februar 2021 | Beiträge – jüdisches berlin | Gesellschaft

Handbuch gibt Hilfestellung

Am 8. Januar veröffentlichten die Europäische Kommission, die International Holocaust Remembrance Alliance und der Bundesverband RIAS das Handbuch zur praktischen Anwendung der IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus. Diese lautet: »Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, das Ziel solcher Angriffe sein.« 
Im Mai 2016 bezeichnete ein Politiker im katalanischen Parlament den Präsidenten der Jüdischen Gemeinde Barcelonas als fremden Agenten einer »zionistischen Lobby«. Nachdem 2017 die US-Regierung entschied, ihre Botschaft in Israel von Tel Aviv nach Jerusalem zu verlegen, griffen mehrere Personen eine Synagoge in Göteborg mit Brandbomben an. Im November 2020 nannte der Direktor eines staatlichen Museums in Ungarn den Schoa-Überlebenden George Soros den »liberalen Führer«, der Europa in eine »Gaskammer« verwandle und Menschen kontrolliere, als wären sie Bauern auf einem »weltweiten Schachbrett«. – Diese Beispiele aus dem Buch verdeutlichen: Antisemitismus prägt das alltägliche Leben von Jüdinnen und Juden in Europa und kommt in allen politischen Spektren vor. Die IHRA-Definition hilft dabei, diese Erscheinungsformen im öffentlichen Leben, in sozialen Medien, Schulen, am Arbeitsplatz, in den Medien und im religiösen Bereich zu erkennen. Das Buch veranschaulicht alle Dimensionen der Arbeitsdefinition anhand antisemitischer Vorfälle in Europa und liefert Good-Practice-Beispiele für die Anwendung in den Bereichen Strafverfolgung, Justiz, Bildung, staatliche Förderung, Sport und Zivilgesellschaft.

Stimmen zur Veröffentlichung:
»Die IHRA-Arbeitsdefinition ist essentiell für zivilgesellschaftliche Bemühungen zur Bekämpfung von Antisemitismus, da sie alle seine unterschiedlichen Facetten beschreibt. Die konsequente Verwendung dieser Definition in der Ausbildung von Polizei und Justiz sowie von Lehrkräften und Personal des öffentlichen Dienstes würde die Sensibilität für aktuelle Erscheinungsformen von Antisemitismus verbessern und so einen gemeinsamen Bezugsrahmen mit den jüdischen und zivilgesellschaftlichen Wahrnehmungen von Antisemitismus herstellen.« (Benjamin Steinitz, Geschäftsführer des Bundesverbands RIAS, Mitautor)
»Das Handbuch wird staatlichen Organen und zivilgesellschaftlichen Organisationen auf ganz praktische Weise helfen, was die Prävention und Reaktion auf antisemitische Vorfälle, aber auch Opferschutz, Datenerhebung oder die Wahrnehmung von antisemitistischen Ressentiments betrifft.« (Katharina von Schnurbein, Beauftragte der Europäischen Kommission für die Bekämpfung von Antisemitismus)
»Die Arbeitsdefinition hilft uns, zu einem gemeinsamen Verständnis des Antisemitismus zu gelangen. Sie hat vor allem unter politischen Entscheidungsträgern das Bewusstsein dafür geschärft, dass dieses gefährliche Phänomen in allen Gesellschaften vorkommt.« (Michaela Küchler, IHRA-Vorsitzende, Sonderbeauftragte des Auswärtigen Amtes für Beziehungen zu jüdischen Organisationen, Antisemitismus-Bekämpfung und internationale Angelegenheiten der Sinti und Roma)
»Insbesondere die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen haben eine Verschränkung mit antisemitischen Welterklärungsmodellen zutage gebracht. Dagegen gilt es weiter vorzugehen, durch Widerspruch und Protest, zivilgesellschaftliches Monitoring, Beratung und Hilfe und da, wo es die Grenze der Strafbarkeit überschreitet, auch durch Strafverfolgung. Der Berliner Senat wird hier nicht nachlassen.« (Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung)
»Angesichts der in jüngster Zeit wahrnehmbaren Verharmlosungen von Antisemitismus bleibt es geboten, keine Form von Antisemitismus aus dem Blick zu verlieren (...) Grundlage des Berliner Landeskonzepts ist die IHRA-Definition, die eine wertvolle Grundlage für die praktische Arbeit bildet, weil sie sich am wissenschaftlichen Erkenntnisstand orientiert.« (apl. Prof. Dr. Samuel Salzborn, Ansprechpartner des Landes Berlin zu Antisemitismus)
»In den letzten Jahren ist es uns gelungen, ein weites Netzwerk mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen zu etablieren. Die daraus resultierenden Kooperationen ermöglichen uns einen vertrauensvollen Informations- und Erfahrungsaustauch sowie einen Perspektivwechsel und unterstützen uns bei unserem Ziel, antisemitische Straftaten konsequent und effektiv zu verfolgen.« (Claudia Vanoni, Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft Berlin) 
»Die Verabschiedung der IHRA-Definition und die Übernahme der erweiterten Definition durch die Bundesregierung war ein Meilenstein in der Bekämpfung des Judenhasses. Definition wie Beispiele spiegeln die Erfahrungen wieder, die Jüdinnen und Juden machen. Das macht sie so stark. Es ist wichtig, dass Antisemitismus von der Justiz besser erkannt wird. So hat dieser Tage die Staatsanwaltschaft Hamburg den Angriff auf einen jüdischen Studenten ausschließlich auf psychische Probleme des Täters zurückgeführt und trotz eines mitgeführten Hakenkreuzes kein antisemitisches Tatmotiv erkannt. Es ist daher dringend notwendig, dass die IHRA Definition in entsprechende Richter*innen- und Jurist*innen-Fortbildungen aufgenommen wird.« (Sigmount A. Königsberg Antisemitismusbeauftragter der Jüdischen Gemeinde zu Berlin)

Das Handbuch kann auf der RIAS-Webseite heruntergeladen werden:

https://report-antisemitism.de/documents/IHRADefinition_Handbook.pdf

Antisemitismus leichter erkennen: