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Antisemitismus darf nicht staatlich gefördert werden

01.Februar 2024 | Beiträge – jüdisches berlin | Israel, Gesellschaft

Kaum gibt der Berliner Kultursenator Joe Chialo bekannt, dass künftig Förderbescheide mit einer Antidiskriminierungsauflage versehen sein werden, regt sich in der woken Kulturszene Protest. Von »Gesinnungschnüffelei« und »Einschränkung der Kunstfreiheit« wird da gesprochen. Der Protest hängt sich nicht an dem Punkt auf, wenn von Queerfeindlichkeit oder Rassismus gesprochen wird, sondern nur am Antisemitismus. Auch meinen die Protestler, dass es darüber keine Debatte gegeben habe. Dabei wird verkannt, dass das Abgeordnetenhaus von Berlin die IHRA-Arbeitsdefinition zu Antisemitismus bereits 2018 für das Land Berlin – also auch für alle Senatsverwaltungen – einstimmig angenommen hat. Also ist Chialos Maßnahme demokratisch legitimiert, ja sie hätte bereits früher erfolgen sollen. Auch ist es mehr als legitim, wenn der Zuwendungsgeber Richtlinien festlegt, nach denen gefördert wird. Wer sich nicht daran halten will, muss keinen Antrag stellen.
Zweitens müssen sich diese Menschen den Vorwurf gefallen lassen, den Begriff »Kunstfreiheit« zu missbrauchen. Weder Chialo noch sonst irgendjemand wird ein Kunstwerk verbieten – es sei denn, es wird gegen Strafgesetze verstoßen. Das ist aber bereits heute der Fall - und bedarf eines Gerichtsbeschlusses.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass Menschen unter dem Deckmantel der »Kunst«, bei gleichzeitiger staatlicher Alimentierung, auch in Zukunft Judenhass propagieren als auch den einzigen jüdischen Staat delegitimieren und dämonisieren wollen.
Menschenverachtende »Kunstwerke« können auch künftig erstellt und gezeigt werden, nur eben ohne staatliche Finanzierung. Es wird interessant sein zu beobachten, ob - und wenn ja welche – Geldquellen sich hier auftun werden.
Chialo zieht die richtigen Konsequenzen aus dem Debakel der »documenta15«. Steuermittel dürfen nicht für Menschenverachtung verwendet werden. Dafür gebührt ihm Dank und Anerkennung.  Sigmount Königsberg
 Der Beitrag erschien zuerst in der »Jüdischen Allgemeinen«. Der Kultursenator hat nach Redaktionsschluss mitgeteilt, diese Vorgaben bis auf weiteres zurückzuziehen.

Antisemitismus darf nicht staatlich gefördert werden